Die Warenauszeichnung „Made in Germany “ wurde im Jahr 1887 durch den „Merchandise Marks Act“ in Großbritannien eingeführt. Dieser schrieb vor, dass auf Waren unmissverständlich das Herkunftsland anzugeben sei. Importierte Ware wurde so für jedermann erkennbar. Damit sollte die britische Wirtschaft vor der Billigkonkurrenz importierter Waren geschützt werden, die damals als minderwertig im Vergleich zur britischen Qualitätsware angesehen wurden.
Die negativ gedachte Warenkennzeichnung bewirkte aber das Gegenteil und „Made in Germany“ wirkte bald wie ein Gütesiegel. Neun Jahre nach Erlass klagte der britische Journalist E.E. Williams in seinem Buch -Made in Germany-: „Am meisten dagegen spricht, dass es als kostenfreie Empfehlung der deutschen Waren wirkt“.
Made in Germany wurde zum Ausdruck für Qualität und Zuverlässigkeit.
„Made in Germany“ ist kein geschütztes Qualitätssiegel und ist oft irreführend, da auch importierte Ware durch Umverpackung mit diesem Gütesiegel versehen werden dürfen. Zahlreiche Branchen und Unternehmen werben mit diesem Begriff als Nachweis besonders hoher Qualität. Doch eine genaue und detaillierte Definition von Herkunftsbezeichnungen, ist durch den Gesetzgeber nicht umfassend geregelt.
Daher vervollständigt die Gerstendörfer GmbH die Marke „Made in Germany“ mit dem Zusatz „100% Made in Germany by Gerstendörfer“, um auf reine und garantierte Deutsche Qualität hinzuweisen. Die Gerstendörfer Blattgoldfabrik produziert ausschliesslich ihre Waren in Deutschland, unter der Marke „100% Made in Germany by Gerstendörfer“. Wir setzen mit diesem Gütesiegel auf den Produktionsstandort Deutschland und verbinden Flexibilität, Produktivität und Qualität. Wir stellen uns der gesellschaftlichen Verantwortung und sichern Arbeitsplätze in Deutschland.